Achtung Winterreifenpflicht!

Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April

PKW: Bei winterlichen Fahrbedingungen müssen an allen Rädern Ihres PKWs Winterreifen angebracht sein. Als Winterreifen werden jene Reifen anerkannt, die mit M+S gekennzeichnet sind und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen.

Fahrzeuge ab 3,5t: Von 1. November bis 15.April sind bei diesen Fahrzeugen Winterreifen auf den Rädern der Antriebsachse gesetzlich vorgeschrieben. Als Winterreifen werden jene Reifen anerkannt, die mit M+S gekennzeichnet sind und eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen.

Tipp vom Reifenexperten
Ihrer Sicherheit zuliebe: Wenn die Temperaturen unter +7°C sinken, ist es Zeit an Ihre Winterreifen zu denken. Pro Winterreifen

 

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